Auffälligkeiten

Ein operativer Eingriff ist bei einer Frau in der Schwangerschaft bei einem Abstrich Gruppe Pap. IV a nicht notwendig. Er gefährdet den Fortbestand der Schwangerschaft durch Schwächung der Zervix und Veränderung der Scheidenflora. Zudem besteht die Gefahr, dass der verschliessende Schleimpfropf ebenfalls seiner Funktion beraubt wird.

Zytologische Kontrollen sollten bei dieser Befundlage alle 4 -6 Wochen in der Schwangerschaft erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, die Kontrolle durch konventionelle Zytologie oder Dünnschichtzytologie durchzuführen. Weiterführende Untersuchungen sind ebenfalls möglich und sinnvoll wie:

  1. die HPV – Diagnostik
  2. der Cytoaktiv – Test, ein immunzytochemisches Nachweisverfahren zur Risikoabwägung zellulärer Läsionen
  3. die Kolposkopie ist eine sehr sinnvolle Zusatzuntersuchung, es kann eine gezielte Biopsie ohne Scheidendesinfektion (!) vorgenommen werden (s. Grafik oben)

1. die HPV – Diagnostik
2. der Cytoaktiv – Test, ein immunzytochemisches Nachweisverfahren zur Risikoabwägung zellulärer Läsionen
3. die Kolposkopie ist eine sehr sinnvolle Zusatzuntersuchung, es kann eine gezielte Biopsie ohne Scheidendesinfektion (!) vorgenommen werden (s. Grafik oben)

Eine histologische Abklärung sollte nach Abschluss des Wochenbettes bzw. nach 6 – 8 Wochen nach der Geburt nach nochmaliger zytologischer Kontrolle erfolgen. Es besteht unter Berücksichtigung der angegebenen Vorgehensweise keine Gefahr für die Patientin, in der Schwangerschaft an einem Zervixkarzinom zu erkranken, da die Latenzzeit wesentlich länger als 9 Monate ist.

Die Auswertung des Abstrichs muss in einem qualifiziertem Labor erfolgen und möglichst von einem zweiten Zytologen begutachtet werden (doppelte Validierung) unter Berücksichtigung der Vorbefunde und der Klinik. Eine HPV – Diagnostik ist immer erforderlich, am besten durch PCR - Typisierung und sollte in dem Institut erfolgen, wo der Abstrich befundet wurde, so dass eine Gesamtbeurteilung abgegeben werden kann.